Geschäftsfelder

Bewerten

  • Ermittlung von Verkehrswerten für bebaute und unbebaute Grundstücke im Sinne des §194 Baugesetzbuch.
  • Erstellung von Wertgutachten für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerblich genutzte Liegenschaften und Grundstücke.

§194 BauGB
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

 

Vermitteln

  • Vermittlung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Vermittlung von Eigentumswohnungen
  • Vermittlung von Grundstücken an private Bauherren
  • Vermietung von Häusern und Wohnungen
  • Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien
  • Vermittlung von Grundstücken an Projektentwicklungsgesellschaften und Bauträger zur Bebauung mit Eigentumswohnanlagen, Reihen- oder Doppelhäusern
  • Vermittlung von Gewerbegrundstücken
  • Vermittlung von gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshäusern sowie rein gewerblich genutzten Büro- und Verwaltungsgebäuden
  • Vermittlung von Handels-, Logistik- und Spezialimmobilien an private und institutionelle Kapitalanleger
 

Bieterverfahren / Auktionen

  • Bieterverfahren
    Bei einem Bieterverfahren erhalten die Käufer die Gelegenheit, in einer bestimmten Frist Ihre Angebote abzugeben. Nach Prüfung dieser Angebote wird den Bietenden Interessenten nochmals die Gelegenheit gegeben ihr Angebot zu erhöhen. Nach Vorliegen des Höchstgebots kann der Eigentümer entscheiden, ob er dieses Gebot annimmt oder ablehnt. Nimmt er das Angebot an und der Höchstbietende hat weiterhin Kaufbereitschaft, erfolgt der rechtskräftige Verkauf der Immobilie über einen Notar.
     
  • Immobilienauktionen
    Grundprinzip einer Immobilienversteigerung ist der offene und transparente Wettbewerb zwischen Bietern, an dessen Ende der sogenannte Zuschlag des Auktionators steht. Es werden bei uns nur Immobilien versteigert, die vom Verkäufer freiwillig angeboten werden.
    Das Verfahren der Auktionen ist gesetzlich geregelt und darf nur von Personen, die von der IHK und vom Gewerbeamt eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben, durchgeführt werden.

Vorteile von Bieterverfahren und Immobilienauktion:

  • Verkäufer dokumentiert den Verkaufsprozess beim Verkauf für Dritte
  • Transparente und sichere Vermarktung
  • Verkauf erfolgt zum Höchstpreis

Über uns

Die Firma City Immobilien, mit den drei Geschäftsfeldern Bewerten, Vermitteln und Versteigern, wird von der Inhaberin Kirsten Frank geleitet.

Kirsten Frank
Dipl. Betriebswirtin
Auktionatorin gemäß § 34 b (GewO)

Seit der Gründung im Jahr 2004 sind wir bestrebt, unsere Kunden als zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Fragen rund um die Immobilie zu beraten und zu begleiten.

Kontakt

City Immobilien
Kirsten Frank

Weidebornweg 24
61348 Bad Homburg v.d.Höhe

Telefon: 06172 / 78 98 063
Telefax: 06172 / 78 98 064

Email: info@city-gbr.de

Impressum

City Immobilien
Kirsten Frank
Weidebornweg 24
D-61348 Bad Homburg v.d.Höhe

Inhaberin: Kirsten Frank

Berufsaufsichtsbehörde:
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c und b (GewO), erteilt vom Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.H.
Steuernummer: 00 33 09 60 253

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 6 MDStV :
Kirsten Frank


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